Ausbildung an der HLUW Yspertal mit der Möglichkeit des Ingenieurtitels!
 
„Endlich geschafft! Nach jahrzehntelangem Bemühen haben wir es endlich geschafft. Unsere Absolventinnen und Absolventen bekommen die Möglichkeit der Erreichung des Ingenieurtitels“, erklärt Schulleiter Mag. Gerhard Hackl.
 
Das Ingenieursgesetz wurde überarbeitet. Grund dafür war die gewünschte Einordnung des Titels im so genannten „Nationalen Qualifikationsrahmen“. Dieser ordnet die verschiedenen Qualifikationsstufen innerhalb von Österreich nach Wertigkeit. Es gibt insgesamt 8 Qualifikationsstufen. Die höheren Stufen von 6 bis 8 sind Bachelor, Master und Doktorat. Der Nationale Qualifikationsrahmen ist an den Europäischen Qualifikationsrahmen gekoppelt, der ebenfalls diese Stufen unterscheidet. Damit sind österreichische Ausbildungen mit anderen europäischen Ausbildungen vergleichbar.
Der Ingenieurtitel bedurfte schon in der Vergangenheit einer einschlägigen Berufspraxis. Nur mit dieser erreichten die Absolventinnen und Absolventen von technischen höheren Schulen den Titel. In Zukunft wird es zusätzlich ein sogenanntes Fachgespräch nach Vollendung der einschlägigen Berufspraxis geben. Dafür wird es Zertifizierungsstellen geben, die ein Vorverfahren durchführen werden. Dies entspricht im Wesentlichen dem bisherigen Verfahren zur Erlangung des Ingenieurtitels. Allerdings muss es, jetzt neu, ein Fachgespräch über die bisherige Tätigkeit geben. Dieses Fachgespräch wird vor einer Kommission geführt werden. Das gesamte Verfahren wird kostenpflichtig sein. Nach einem erfolgreichen Fachgespräch wird der Titel verliehen. Dieser Titel entspricht dann im Nationalen Qualifikationsrahmen der Stufe 6. Also der gleichen Stufe, auf der der Bachelor angesiedelt ist.
Es ist uns im letzten Jahr gelungen, in das neue Ingenieursgesetz als Schule aufgenommen zu werden. Nach der Begutachtung des Gesetzesentwurfes passierte der Gesetzesentwurf Anfang September den Ministerrat. Anfang Oktober wurde das Gesetzt im Parlament beschlossen. Ende Oktober 2016 gab auch der Bundesrat seine Zustimmung zu dem Gesetz. Daher steht es nun fest: Die Absolventinnen und Absolventen der HLUW Yspertal haben nach der Absolvierung einer einschlägigen technischen Berufspraxis die Möglichkeit den Ingenieurtitel zu erreichen. Das Gesetz wird mit Mai 2017 in Kraft treten.
 
Auszug aus dem Gesetz:
 
Voraussetzungen zur Erlangung der Qualifikationsbezeichnung
 
§ 2. Personen, die die Voraussetzungen einer der drei nachstehend beschriebenen Alternativen erfüllen, können das Zertifizierungsverfahren gemäß §§ 5 oder 6 absolvieren:
1a) Ablegung einer Reife- und Diplomprüfung an einer inländischen höheren technischen oder gewerblichen Lehranstalt oder an einer höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt oder an einer anderen vergleichbaren inländischen höheren Schule hinsichtlich einer Ausbildung in einem technischen, land- und forstwirtschaftlichen oder umweltbezogenen Ausbildungszweig und
b) Absolvierung einer nachfolgenden, mindestens dreijährigen und durchschnittlich zumindest 20 Wochenstunden umfassenden fachbezogenen Praxistätigkeit, in der die durch die abgelegte Reife- und Diplomprüfung nachgewiesenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz allenfalls unter Berücksichtigung ergänzender Weiterbildung, angewandt, vertieft und erweitert wurden, oder
2a) Ablegung einer Abschlussprüfung im Ausland (formale Qualifikation), die einer Reife- oder Diplomprüfung gemäß Z 1 lit.a entspricht, und
b) Absolvierung einer anschließenden mindestens dreijährigen fachbezogenen Praxistätigkeit gemäß Z 1 lit. b oder
3a) Ablegung einer Reifeprüfung und Nachweis einer mit der Reife- und Diplomprüfung an einer inländischen höheren technischen und gewerblichen bzw. einer höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt vergleichbaren fachbezogenen Qualifikation und
b) eine mindestens sechsjährige fachbezogene Praxistätigkeit gemäß Z 1 lit. b.
 
Quellen:
 
Gesetzesentwurf:
 
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00213/imfname_536974.pdf
 
Erläuterung zum Gesetzesentwurf:
 
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00213/imfname_536981.pdf
 
Hier wird die Schule genannt.
 
Zu § 2 Voraussetzungen zur Erlangung der Qualifikationsbezeichnung
 
Eine weitere inhaltliche Änderung betrifft die Ermöglichung der Einbeziehung weiterer berufsbildender höherer Schulen mit technischen, land- und forstwirtschaftlichen oder Umwelt-Schwerpunkten in Z 1a wie zB die Höhere Lehranstalt für Umwelt und Wirtschaft Yspertal.