Aufnahmevoraussetzung laut SchuG:

    • Positiv abgeschlossene 8. Schulstufe (Gymnasium, Neue Mittelschule oder Hauptschule) oder abgeschlossene 9. Schulstufe.
    • Hat man in der Neuen Mittelschule in den differenzierten Pflichtgegenständen das Bildungsziel der Vertiefung erreicht, wird man aufgenommen. Wurde das Bildungsziel der Vertiefung ein einem Gegenstand nicht erreicht, aber die Klassenkonfernz beschließt, dass auf Grund der sonstigen Leistungen eine Eignung für eine höhere Schule vorliegt, liegen die Aufnahmenvoraussetzungen ebenfalls vor.  
    • Liegt in der Hauptschule in der 2. Leistungsgruppe eine schlechtere Beurteilung als "Gut" vor , so ist in diesem Fach eine Aufnahmsprüfung erforderlich (Deutsch, Englisch, Mathematik). Dasselbe gilt für die Neue Mittelschule, wenn die vertiefende Bildung nicht erreicht wurde und kein Konferenzbeschluss vorliegt.
    • Eine Abmeldung vom Religionsunterricht ist nicht möglich
    • Abschluss eines Aufnahmevertrages für die Privatschule bzw. wenn nötig für Schule und Privatinternat
    • Die Anmeldung erfolgt schriftlich mittels Anmeldeformular
    • Die Anmeldung kann jederzeit erfolgen, das Semesterzeugnis (in Originalausfertigung!) der letzten Schulstufe kann dann im Februar nachgereicht werden.

      Das Anmeldeformular können Sie sich hier herunterladen:

      Download Anmeldeformular

      Das ausgefüllte Formular senden Sie einfach an uns. Damit sind Sie vorangemeldet.

      Adresse:
      Höhere Lehranstalt für Umwelt und Wirtschaft

      Am Campus 1
      3683 Yspertal

      Tel.: 07415/7249
      Fax: 07415/7249-19

Eine Voranmeldung ist auch beim Tag der offenen Tür, bei "Info-Tagen" oder jederzeit im Sekretariat möglich.
Sie können sich hier auch online voranmelden. Es wird Ihnen dann ein Anmeldeformular zugesandt und Sie werden ebenfalls sofort in die Anmeldeliste aufgenommen.

online Voranmeldung um ein Anmeldeformular zu erhalten

Mit dem Semesterzeugnis der AHS oder HS in den ersten drei Wochen des 2. Semesters erfolgt die eigentliche Anmeldung. Die Anmeldung muss wie bei allen anderen Schulen auf der Rückseite des Semesterzeugnisses vermerkt werden. 

Die endgültige Aufnahme in die Privatschule erfolgt durch die Unterfertigung des Aufnahmevertrages. Dieser ist bei schwerem Fehlverhalten der Schülerin / des Schülers von der Schule auflösbar. 

Schulgeld: Privatschulen müssen den Schulbetrieb selber finanzieren, die Einhebung eines Elternbeitrages ist von Gesetzes wegen vorgeschrieben.

Schulgeld 2024/ 2025: 1.603,- pro Jahr (indexangepasst). Das Schulgeld ist ein Jahresbeitrag und wird in 12 Monatsraten (September bis August) per SEPA-Lastschrift eingehoben. 

Schulbeihilfe: Eltern mit geringem Einkommen können ab der 10. Schulstufe um Schulbeihilfe ansuchen. 

Heimbeihilfe: Eltern mit geringem Einkommen können ab der 9. Schulstufe um Heimbeihilfe ansuchen. 

Schülerunterstützungsfonds: für besondere Härtefälle ist ein Unterstützungsfonds an der Schule eingerichtet, der aus der Privatwirtschaft finanziert wird. Der Fonds stellt nach Maßgabe der Möglichkeiten für besonders bedürftige und begabte Schülerinnen und Schüler Stipendien zur Verfügung. Das Geld stammt großteils aus Veranstaltungen der Schule wie z.B. dem Maturaball. Der höchstmögliche Auszahlungsbetrag beträgt bei Härtefällen drei Monatsraten des Schul- und Internatsgelds pro Unterstützungsfall.

Auskunft über Beihilfen beim BMBF: hier

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