SVP-Ausbildung an der HLUW
In Betrieben mit mehr als 10 ArbeitnehmerInnen ist eine Vertrauensperson der ArbeitnehmerInnen in Bezug auf den Gesundheitsschutz und die Arbeitssicherheit zu bestellen, die die Interessen der ArbeitnehmerInnen gegenüber der Geschäftsleitung zu vertreten hat. Die Sicherheitsvertrauensperson ist also der „Betriebsrat bezüglich ArbeitnehmerInnenschutz“. Die Sicherheitsvertrauenspersonen besitzen weit reichende Informations-, Beteiligungs- und Kontrollrechte. Sie dienen beim Einkauf von Geschäftseinrichtungen als Berater und Überwacher. Sie sind aber nicht dafür verantwortlich, dass der Arbeitnehmerschutz in ihrem Betrieb funktioniert. Sicherheitsvertrauenspersonen halten Kontakt zu Arbeitsmedizinern und dem Arbeitnehmerschutzausschuss. Sie arbeiten eigenverantwortlich! Aber auch für eventuelle Anregungen und Wünsche bezüglich des Betriebes sollte sich eine Sicherheitsvertrauensperson zur Verfügung stellen. Zusätzlich haben die Sicherheitsvertrauensperson dafür zu sorgen, dass Gefahrenquellen sofort beseitigt werden und keine Unfälle entstehen können. Gesetzliche Grundlagen: Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – ASchG 2001): Pflichten der Sicherheitsvertrauensperson:
• Information, Beratung und Unterstützung der ArbeitnehmerInnen in allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes.
• Vertretung der Interessen der ArbeitnehmerInnen (in Abstimmung mit den Belegschaftsorganen) gegenüber Arbeitgebern, Behörden und sonstigen Stellen. • Beratung der Arbeitgeber bezüglich ArbeitnehmerInnenschutzes. • Überprüfung der entsprechenden Einrichtungen und Vorkehrungen auf Vorhandensein und Information des Arbeitgebers bei festgestellten Mängeln.
• Achten auf die Anwendung der gebotenen Schutzmaßnahmen. • Zusammenarbeit mit Sicherheitsfachkräften und Arbeitsmedizinern (= Präventivfachkräften).
37 weitere AbsolventInnen unserer Schule haben diese Qualifikation! Am Donnerstag, den 8. März 2012, legten sie die Prüfung zur Sicherheitsvertrauensperson an der HLUW ab. Diese Zusatzqualifikation wird seit vielen Jahren in Zusammenarbeit mit der AUVA angeboten. Für unsere AbsolventInnenbietet dieses Angebot nicht nur einen leichteren Einstieg in das Berufsleben, sondern auch ein gehobenes Bewusstsein für den Umgang mit der persönlichen Gesundheit. Wir gratulieren unseren SchülerInnen und bedanken uns bei Herrn DI Reinhard Körbler von der AUVA für die gute Zusammenarbeit. Mag. Gerhard Hackl, Mag. Leo Baumgartner und Dr. DI Angelika Pfeifer